<img height="1" width="1" style="display:none" src="https://www.facebook.com/tr?id=24670133075965709&amp;ev=PageView&amp;noscript=1">
Startseite / Inspiration / Wissen / Wann ist ein Umweltaufdruck auf Ihrer Verpackung gerechtfertigt?

Wann ist ein Umweltaufdruck auf Ihrer Verpackung gerechtfertigt?

Sie sind im Gastgewerbe, im Einzelhandel oder im E-Commerce tätig und möchten wissen, wie Sie Umweltangaben auf Ihren Verpackungen verantwortungsvoll einsetzen können? Tauchen Sie mit uns in die Welt der nachhaltigen Verpackungen ein und erfahren Sie, wie Sie ehrlich über Ihre umweltfreundlichen Maßnahmen kommunizieren können.

 

Was sind Umweltansprüche?

Umweltbezogene Angaben sind mehr als nur Marketing-Jargon; sie sind Versprechen an Ihre Kunden, dass Ihre Produkte oder Geschäftsprozesse freundlich zu unserem Planeten sind. In der Tat ist ein Umwelt-Claim auf Ihrer Verpackung eine Aussage, die nahelegt, dass Ihr Produkt oder die Aktivitäten Ihres Unternehmens positive, reduzierte oder gar keine Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Dabei kann es sich um Angaben wie "100 % recycelbar" oder "vollständig kompostierbar" handeln. Wichtig ist, dass jede Behauptung fundiert und rechtlich einwandfrei ist.

 

Einhaltung gesetzlicher Normen

In der Welt der Umweltansprüche sind Beweise alles. Jede "vollständig kreisförmige" Behauptung muss durch harte Beweise untermauert werden und strengen rechtlichen Standards genügen.

Im Hotel- und Gaststättengewerbe sieht man häufig Aussagen über biologisch abbaubare Verpackungen oder Strohhalme, während im Einzelhandel und im E-Commerce der Schwerpunkt auf recycelbaren Materialien und der Verringerung des "CO2-Fußabdrucks" liegt. Aber woher wissen Sie, ob Ihre Behauptung legitim ist?

Regel 1: Es muss nachweisbar sein.

Wenn Sie behaupten, Ihre Verpackung sei "vollständig kreisförmig", müssen Sie dies auch beweisen können. Schwerere Behauptungen erfordern schwerere Beweise.

Regel 2: Seien Sie konkret und transparent.

Vage Angaben sind ein No-Go. Wenn Ihre Verpackung zum Beispiel teilweise aus recyceltem Material besteht, geben Sie genau an, wie viel Prozent.

Regel 3: Bieten Sie Zugang zu weiteren Informationen.

Wenn der Platz begrenzt ist, verwenden Sie ein Sternchen oder einen QR-Code, um auf eine Stelle hinzuweisen, an der die Verbraucher weitere Informationen finden können, z. B. auf der Rückseite der Verpackung oder auf einer Webseite.

 

Sektorspezifische Beispiele

Schauen wir uns einige echte Fallstudien an:

Fallstudie Gastgewerbe

  • Irrtum: Ein Café behauptet, seine Kaffeebecher seien "biologisch abbaubar", ohne die Bedingungen für die industrielle Kompostierung zu erwähnen.
  • Gut: Seien Sie sich über die spezifischen Bedingungen für die Kompostierbarkeit im Klaren.

 

Fallstudie Einzelhandel

  • Fehler: Kennzeichnung von Kleidung als "aus 100 % recyceltem Material", wenn es tatsächlich weniger ist.
  • Gut: Geben Sie den genauen Prozentsatz des recycelten Materials an.

 

Fallstudie E-Commerce

  • Falsch: Online-Shops preisen ihre Verpackungen als "abfallfrei" an, ohne vollständige Transparenz über die Wiederverwertbarkeit aller Bestandteile.
  • Gut: Seien Sie ehrlich darüber, welche Teile der Verpackung wirklich abfallfrei sind.

 

Was aber, wenn Sie das Ziel verfehlen? Nun, Sie können mit einer Verwarnung der Verbraucher- und Marktaufsichtsbehörde (ACM ) oder sogar mit einem Zwangsgeld rechnen, um eine Wiederholung zu verhindern, wenn Ihre Behauptung als irreführend erachtet wird.

Umweltbezogene Aussagen können Ihre Marke aufbauen oder zerstören. Stellen Sie sicher, dass sie real, spezifisch und begründet sind. Das schafft nicht nur Vertrauen bei Ihren Kunden, sondern trägt auch zu einer grüneren Zukunft bei.

Möchten Sie mehr wissen und praktische Tipps für den richtigen Umgang mit Umweltaussagen? Wir helfen Ihnen mit authentischem Branding! Und wenn Sie mehr darüber lesen möchten, wie man es richtig macht, finden Sie im Environmental Claims Fact Sheet des Sustainable Packaging Knowledge Institute alle wichtigen Informationen.

Noch Fragen? Lassen Sie es uns wissen!"