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Neueste Nachrichten über die Verwendung von Einwegplastikprodukten

 

Vorläufige Bedingungen für Trinkbecher aus Papier oder Pappe und kunststoffhaltige Lebensmittelverpackungen im Jahr 2024

Ab dem 1. Januar 2024 werden neue Vorschriften für Einwegbecher und kunststoffhaltige Lebensmittelverpackungen in Kraft treten. Diese vom Staatssekretär für Infrastruktur und Wasserwirtschaft Heijnen erlassenen Vorschriften zielen darauf ab, die Verwendung von Plastik zu reduzieren und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Daher wurde Ende letzten Jahres die Anweisung erteilt, die Durchsetzung der Vorschriften für Einwegkunststoffe im Jahr 2024 vorübergehend anzupassen, und es gelten vorübergehend neue Bedingungen für Trinkbecher und Lebensmittelverpackungen aus Papier oder Pappe. Dies betrifft Unternehmer, die Trinkbecher und Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff verwenden.

 

Wichtige Bedingungen:

  • Maximal 5 % Kunststoff: Papier- und Kartonverpackungen dürfen bei der Sammlung zum Recycling noch maximal 5 % Kunststoff enthalten.
  • Obligatorische Anmeldung: Unternehmer müssen sich beim ILT anmelden.
  • Anforderungen an Sammlung und Recycling: 75 % Sammlung und 100 % Recyclingfähigkeit müssen nachgewiesen werden.
  • Aufzeichnungen: Über die Sammlung müssen Aufzeichnungen geführt und mindestens drei Jahre lang aufbewahrt werden.

 

HDurchsetzung und Alternativen:

  • Das ILT wird Inspektionen durchführen und bei Überschreitung der 5%igen Kunststoffnorm die Einhaltung der Vorschriften durchsetzen.
  • Wiederverwendbare Becher werden dringend empfohlen, um die neuen Vorschriften ohne Verwaltungsaufwand zu erfüllen.

 

Keine Durchsetzung des Zuschlags auf den Unterwegsverbrauch

Für den Unterwegsverzehr wird der obligatorische Aufpreis für Einwegplastikbecher und -behältnisse 2024 nicht mehr durchgesetzt.

Weitere Einzelheiten finden Sie in der vollständigen ILT-Pressemitteilung.

 

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Die negativen Auswirkungen von Abfällen auf die Umwelt sind seit langem bekannt. Um diese Abfälle zu reduzieren, ist die europäischeRichtlinie über die Verwendung von Kunststoffen für den einmaligen Gebrauch, auch bekannt als SUP-Gesetzgebung, in Kraft. Dies ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Plastikverschmutzung. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Verwendung bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu reduzieren und schließlich zu verbieten, um die Menge an Plastikmüll in der Umwelt zu verringern. In diesem Artikel werden wir den Inhalt der SUP-Gesetzgebung und ihre Auswirkungen auf das Gastgewerbe erörtern.

 

Wie lauten die SUP-Vorschriften?

Die SUP-Gesetzgebung ist eine europäische Richtlinie, die 2019 verabschiedet wurde. Ihr Ziel ist es, die Menge an Kunststoffabfällen in der Umwelt, insbesondere in den Ozeanen, zu verringern. Die Richtlinie betrifft verschiedene Kunststoffprodukte wie Plastikbesteck, Strohhalme, Rührstäbchen, Ballonstangen und Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke.

Diese Kunststoffprodukte werden oft nur einmal verwendet und nach Gebrauch weggeworfen. Dadurch entsteht eine große Menge an Kunststoffabfällen, die nicht recycelt werden können und schließlich in den Ozeanen landen, wo sie der Umwelt und der Artenvielfalt großen Schaden zufügen.

 

Auswirkungen der SUP-Gesetzgebung auf das Gastgewerbe

Die SUP-Gesetzgebung betrifft auch das Gastgewerbe. Dies bringt eine Reihe von Änderungen sowohl in finanzieller als auch in administrativer Hinsicht mit sich, die wir im Folgenden näher erläutern, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern. The Branding Club steht daher voll und ganz hinter diesen Entscheidungen, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern.

Die wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Plastikmüll sind:

  • Ein Verkaufsverbot für Plastikprodukte
  • Obligatorische Kennzeichnung von kunststoffhaltigen Produkten
  • Abgaben, sowohl für den Kunden als auch für den Produzenten

 

SUP-Gesetzgebung 2023

Seit dem 3. Juli 2021

Verkaufsverbot

  • Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen (z. B. Tüten und Flaschen)
  • Ballonstäbchen (außer für industrielle oder sonstige gewerbliche Zwecke)
  • Wattestäbchen
  • Lebensmittel- und Getränkebehälter und -becher aus Polystyrol (expandiertes Polystyrol EPS)
  • Rührwerke
  • Strohhalme (außer Strohhalme für medizinische Zwecke)
  • Besteck
  • Teller

Obligatorische Kennzeichnung

  • Verpackung von Tabakerzeugnissen mit Filter
  • Trinkbecher aus Kunststoff (das Logo muss auf dem Trinkbecher angebracht sein)
  • Verpackung von Feuchttüchern, Damenbinden, Tampons und Tamponapplikatoren

 

Seit 1. Januar 2023

Erzeugerabgaben
Dies gilt für Hersteller. D ie Anwendung der Definition von "Hersteller" oder "Importeur" für die Zwecke der Verpackungsabfallentsorgungsabgabeändert sich. Die größte Änderung betrifft die Frage, wer die Abgaben zu entrichten hat. Die erweiterte Herstellerverantwortung wird für eine Reihe von Produkten gelten. Das bedeutet, dass Sie sich als Hersteller an den Kosten für die Abfallsammlung und die Beseitigung von Abfällen beteiligen werden. Dazu gehören die folgenden Produkte:

  • Verpackungen, die den Namen, die Marke oder das Logo des Markeninhabers tragen, sind abgabepflichtig für den Abfallfonds. Auf solchen Verpackungen muss der Markeninhaber eine eigene Erklärung an den Abfallfonds abgeben.
  • Wenn Produkte in einer Verpackung vermarktet werden, zahlt derjenige, der das Produkt zum ersten Mal in den Niederlanden in einer Verpackung vermarktet, professionell.
  • Verkaufsverpackungen sind leere Verpackungen, die erst beim Verkauf an der Verkaufsstelle befüllt werden, wie z. B. eine Kaffeetasse im Café oder ein Chips-Tablett an einem Imbissstand. Für diese Verpackungen ist derjenige, der sie in den Niederlanden zum ersten Mal auf den Markt bringt, für die Verpackungsabgabe verantwortlich. Diese Partei muss daher die dafür festgelegte Abgabe an den Abfallfonds entrichten.

The Branding Club In einigen Fällen wird dies auch in Rechnung gestellt. Daher sind wir gezwungen, die Kosten für diese Verpackungen an unsere Kunden weiterzugeben. Die Sätze dafür werden vom Abfallfonds festgelegt und sind hier zu finden.

  

Wenn ein Produkt von einem Markeneigentümer in Auftrag gegeben wird und dies auf der Verpackung sichtbar ist, ist der Markeneigentümer (unsere Kunden) verpflichtet, diesen Beitrag zum Abfallfonds Verpackung zu zahlen. Dies gilt u.a. für die folgenden Produkte:

Mit anderen Worten: alle Einwegverpackungen für Lebensmittel oder Getränke, die aus Kunststoff bestehen oder diesen enthalten.

  

Ab 1. Juli 2023

Kundengebühren

  • Die Kunden müssen ab sofort für Einwegplastikbecher und Lebensmittelbehälter bezahlen, wenn sie Lebensmittel oder Getränke abholen oder liefern lassen.
  • Außerdem sind Sie verpflichtet, eine Alternative anzubieten, die wiederverwendet werden kann. Zum Beispiel einen Becher oder eine Verpackung, die Sie selbst mitgebracht haben. Oder einen Becher oder eine Verpackung, die die Kunden mit einem Pfand oder einem anderen Rückgabesystem zurückgeben können.

 

Preise für Beratung

Sie können entscheiden, wie viel der Kunde für einen Becher oder ein Paket bezahlen soll. Die Regierung gibt diese Beträge als Richtwerte an:

  • 0,25 € für Becher
  • 0,50 € für eine Mahlzeit (diese kann aus mehreren Paketen bestehen)
  • 0,05 € für abgepacktes Gemüse, Obst, Nüsse und Portionspackungen

Die Beträge beruhen auf Suche nach dem besten Preis: nicht zu hoch, damit der Gast nicht aussteigt, und nicht zu niedrig, damit die Maßnahme wirksam ist.

  

Ab 1. Januar 2024

Verkaufsverbot

  • Wenn Kunden vor Ort Speisen und Getränke konsumieren möchten, sollten keine Einwegplastikbecher und -behälter verwendet werden.
    • Zum Beispiel in der Kantine, im Büro, in der Restaurant, Imbiss oder auf einem Festival. Wiederverwendbare Trinkbecher und Essensbehälter werden zum Standard.
 
Ausnahmen
  • Sie sammeln die Materialien wieder für ein hochwertiges Recycling
  • Es gibt eine Ausnahme für Produkte, die wieder zu Bechern oder Lebensmittelverpackungen recycelt werden können. Dies gilt derzeit nur für Becher oder Lebensmittelverpackungen aus PET (Polyethylenterephthalat). Um diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich bei der Aufsichtsbehörde für Umwelt und Verkehr anmelden. Außerdem müssen Sie das Material selbst einsammeln und es einem hochwertigen Recycling zuführen. Der Mindestanteil, den Sie sammeln müssen, erhöht sich jedes Jahr (von 75 % auf 90 %).
  • So dürfen Verpackungen aus anderen Materialien ab 2024 nicht mehr am Ort des Verbrauchs angeboten werden, auch nicht gegen Aufpreis.

  

Ab 3. Juli 2024

  • Auf Plastikflaschen und Getränkebehältern sollten Verschlüsse angebracht werden. Auf diese Weise werden sie automatisch dem Recycling zugeführt und landen nicht im Abfall.

Achtung!

Die neuen Vorschriften gelten auch für Einwegbecher und Lebensmittelverpackungen aus Biokunststoff (biologisch abbaubarer Kunststoff oder Kunststoff aus nachwachsenden Rohstoffen). Denn Biokunststoffe sind in der Umwelt genauso schädlich wie andere Kunststoffe.

  

Was bedeutet das für Sie?

Wir raten Ihnen, sich auch über die Abfallwirtschaft und die SUP-Gesetzgebung zu informieren und darüber, was sie für Ihr Catering-Unternehmen bedeutet. So können Sie Missverständnisse vermeiden. Neben den Gebühren für die Abfallentsorgung werden gegebenenfalls auch die Gebühren für SUP-Produkte erhoben.

  • Am wichtigsten ist, dass unsere Kunden als Markeninhaber ab dem 1. Januar 2023 als Importeure für die Produkte gelten und daher ihre eigenen Steuererklärungen einreichen müssen. Dies war bisher nicht der Fall. Wir werden unseren Kunden so bald wie möglich die Gewichte der von ihnen gekauften Produkte mitteilen und diese pro Bestellung ausweisen. Unsere Kunden sollten den Satz zahlen, den Sie in der Tabelle der Abfallwirtschaftstarife sehen.
  • Neben dem oben genannten Abfallentsorgungsentgelt gibt es auch die SUP-Lagerung. Für Lebensmittelverpackungen gilt die SUP-Lagerung, wenn die Verpackungen unter die SUP-Gesetzgebung fallen. Dabei handelt es sich um eine Gebühr von 2,30 € pro 1.000 Stück kunststoffhaltiger Produkte. Wir informieren Sie auch über diese Gebühr, die unsere Kunden zu entrichten haben, und unsere Kunden sind verpflichtet, sie selbst zu melden.

 

In Anbetracht unseres breiten Spektrums werden wir einige Zeit brauchen, um das alles richtig und klar zu planen. Unser Ziel ist der Januar 2023, aber das ist vielleicht nicht machbar. Daher machen wir von unserem Recht Gebrauch, bei Bedarf Verschiebungen vorzunehmen. Wir hoffen, dass Sie dafür Verständnis haben.

 

Sie möchten wissen, ob Ihre Produkte unter die SUP-Gesetzgebung fallen?

Dann kontaktieren Sie uns. Wir arbeiten gerne mit Ihnen zusammen, um nachhaltigere und zukunftssichere Verpackungsalternativen zu finden!